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AHV Anmeldung

Leistungen aus AHV, IV, EO werden durch die Ausgleichskasse bereitgestellt. Selbständig­erwerbende unterliegen der Beitragspflicht für die Ausgleichskasse und müssen sich bei dieser anmelden.

Was ist die Ausgleichskasse?

Die Ausgleichskasse ist eine Sozialversicherung. Umgangssprachlich wird oft von der AHV gesprochen, allerdings ist die AHV nur ein Teil der Leistung, welche durch die Ausgleichskasse versichert wird.

Leistungen der Ausgleichskassen:

  • Alters & Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Erwerbsersatz bei Militär / Zivilschutz (EO)

Hinzu kommen weitere Leistungen wie beispielsweise: Mutter- & Vaterschaftsentschädigungen, Betreuungsentschädigungen und Überbrückungsleistungen

Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse prüft zunächst, ob die nachfolgenden Merkmale für eine selb­ständige Erwerbs­tätig­keit erfüllt sind:

  • Auftritt unter eigenem Namen
  • Arbeit auf eigene Rechnung
  • Tätigkeit in un­abhängiger Position
  • Ausübung auf eigenes wirt­schaftliches Risiko

Im 2. Schritt wird geprüft ob du auch tatsächlich selbständig erwerbend bist und Umsätze erzielst. Daher fordert die Ausgleichskasse zur Prüfung deiner Anmeldung von dir Belege für die selb­ständige Tätig­keit. Im Regelfall sind das Rechnungen die du deinen Kunden gestellt hast. Eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist aus diesem Grund immer nur rück­wirkend möglich.

Anmelden musst du dich bei deiner Kantonalen Ausgleichskasse oder über den online Schalter des Bundes easyGov

Übersicht Ausgleichskassen der Schweiz

Mehr zur Anmeldung einer Firma erfährst du in diesem Beitrag: Firma anmelden – So geht es richtig

Beiträge

Egal ob Angestellt oder Selbständig, jeder ist ab dem Jahr in dem er seinen 18. Geburtstag feiert beitrags­pflichtig. Die Beitragshöhe bemisst sich wie folgt:

  • AHV/IV/EO (abgestuft nach Erwerbseinkommen): mindestens 5,371%, höchstens 10%, mindestens CHF 514
  • Familienzulagen je nach Familienausgleichskasse: ca. 1% – Wenn du über CHF 148’000 verdienst, ist der Anteil der über diesem Betrag liegt, von Beiträgen an die Familien­zulagen befreit
  • Verwaltungskosten: max. 5% der bezahlten Beiträge.

Für die Berechnung der Beiträge zieht die Ausgleichs­kasse bei Selbständigen 1,5% des investierten Eigen­kapitals ab.

Nebenerwerb

Wenn dein Einkommen aus der Selbständigkeit unter CHF 9800 lag und du als Angestellter einen Brutto­lohn von mindestens CHF 4851 hattest, reduziert dir die Ausgleichskasse Beiträge auf den selbständigen Erwerb. Du musst dies allerdings beantragen.

Bei einem Einkommen aus selb­ständiger Tätig­keit im Neben­beruf, von weniger als CHF 2300 im Jahr, bst du nur beitrags­pflichtig, wenn mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen zutrifft:

  • Erwerbs­tätigkeit als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer
  • Bezug von Arbeits­losen-Taggeld
  • Verheiratet oder in ein­getragener Partner­schaft und Führung des Familien­haushalts

Fazit

Jeder selbständige Unternehmer muss sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung ist direkt bei der Ausgleichskasse möglich. Da du ggf. weitere Anmeldungen vornehmen musst, ist es angeraten alle Anmeldungen zu bündeln und ggf. über den Onlineschalter EasyGov des SECO vorzunehmen.

Wie du deine Firmenanmeldung richtig machst und welche Anmeldepflichten du hast erfährst du hier:

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