Gewerbe gründen Schweiz: Hier beantworten wir dir die häufigsten Fragen rund um die Firmengründung in der Schweiz.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich kannst du in der Schweiz einfach mit deiner Selbständigkeit beginnen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Als Einzelfirma musst du dich nur bei der Sozialversicherung (Ausgleichskasse) anmelden. Diese Anmeldung kannst du allerdings nur Rückwirkend vornehmen, da die Ausgleichskasse von dir Nachweise sehen will, dass du tatsächlich in der Lage bist Geld zu verdienen. In der Regel musst du dort ein paar Rechnungen einreichen, die du deinen Kunden gestellt hast. Je nach Branche sind auch andere Nachweise zulässig.
Mehr zur Firmenanmeldung erfährst du im Beitrag: Firma anmelden
Kann ich mich in jeder Branche einfach Selbständig machen?
Nein, bei reglementierten Berufen (Liste mit reglementierten Berufen), musst du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Bewilligung haben, dieses Gewerbe ausüben zu dürfen. Die Zulassungsvoraussetzung erwirbst du je nach Branche mit einer entsprechenden Ausbildung, Studium oder Schulung. Bewilligungen werden von den zuständigen Behörden ausgestellt. Je nach Branche können das kantonale Behörden oder Bundesbehörden sein.
Kleinunternehmen anmelden?
Wenn du dich Nebenberuflich oder nur in sehr kleinem Umfang selbständig machen möchtest, kannst du einfach als Einzelfirma mit deiner selbständigen Tätigkeit beginnen. Bei nicht reglementierten Berufen musst du zunächst nichts anmelden. Wenn du die ersten Umsätze erzielt hast, meldest du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse und meldest dort deine Tätigkeit nachträglich an. Wenn du mehr als CHF 100’000 pro Jahr machst, musst du dich im Handelsregister und zur Mehrwertsteuer anmelden.
Ab wie viel Umsatz muss man ein Gewerbe anmelden?
In der Schweiz musst man gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer bis zu einem Umsatz von CHF 100’000 nur bei der Sozialversicherung (Ausgleichskasse) anmelden. Im Beitrag: Firma anmelden, haben wir dir die jeweiligen Umsätze und die damit verbundenen Anmeldepflichten genau zusammengefasst.
Kosten für den Handelsregistereintrag?
Die Kosten eines Handelsregistereintrags hängen von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab.
Grundsätzlich kannst du von folgenden Gesamtkosten ausgehen:
- Einzelfirma ca. CHF 200
- AG/GmbH ca. CHF 600- 800
- Sonstige Gesellschaft ca. CHF 400-600
Wir empfehlen dir bei der Firmengründung einen Gründungsservice zu benutzen. Beispielsweise den kostengünstigen Gründungsservice von Jurata.
Hier untenstehend findest du eine grobe Kostenübersicht. Die Einzelheiten der Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister sowie auf der Website des zuständigen Handelsregisters einsehbar.
Einzelfirma | CHF 80 (Grundgebühr) |
Kommanditgesellschaft/Kollektivgesellschaft | CHF 160 (Grundgebühr) |
Aktiengesellschaft/GmbH | CHF 420 (Grundgebühr) |
Genossenschaft/Verein | CHF 280 (Grundgebühr) |
Zeichnungsberechtigung | CHF 20 (pro Eintrag) |
Eintragung einer Funktion | CHF 20 (pro Eintrag) |
Abfassung einer Anmeldung | bis CHF 120 |
Ausstellung/Beglaubigung von Anmeldungsbelegen | bis CHF 120 |
Juristische Auskünfte/Prüfung von Eintragungsbelegen | zw. CHF 100 und CHF 250 pro Stunde |
Brauche ich eine Webseite
Eine Webseite benötigst du nicht nur für die Kundeninformation. Lieferanten und Partner prüfen bei einer Zusammenarbeit immer ob du ein vertrauenswürdiger Kunde bist und prüfen das anhand von deinem öffentlichen Firmenauftritt. Daher ist eine Webseite zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben aber dennoch Pflicht für jeden seriösen Unternehmer.
Lies hier den wichtigen Beitrag zur Firmenwebseite
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